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Gemeinsame Zuständigkeit durch die Diözesen Eichstätt und Bamberg

Nach der Gründung des Bistums Bamberg im Jahr 1007 mit Gebietsteilen des Bistums Eichstätt auf dem nördlichen Pegnitzufer scheiterten Versuche einer Verlegung der Abtei aus dem eichstättischen Bergen in das bambergische Hersbruck. Im Jahr 1156 kam es zu einem Schiedsspruch, wonach für den Klosterbesitz die Diözesen Eichstätt und Bamberg gemeinsam zuständig waren. Daher betreuten bis 1536 wiederholt Eichstätter Domherren in ihrer Eigenschaft als Oberpfarrer die seelsorglichen Anliegen in Kersbach und Neunkirchen am Sand, zuletzt Martin Gotzmann von der Büg, ein Bruder des Burggrafen auf dem Rothenberg, Albrecht von der Büg. Kersbach war Filiale von Neunkirchen und entrichtete dorthin den Zehenten.